Zu den weniger angenehmen Entscheidungen in der frühen Weiterbildungszeit einer Ärztin gehört die Frage unter welchen Bedingungen man nachts um 3:00 den Hintergrunddienst anrufen muss oder darf. Im Nachhinein hat man es immer falsch gemacht.
Je nach Naturell des Betreffenden können die hierbei gemachten Erfahrungen erheblich frustrieren und zum Vertrauensverlust in die Menschheit insgesamt, aber mitunter auch zum Gegenteil führen. Ich hatte Glück, zumindest meiner Erinnerung nach nie aufs äußerste beschimpft worden zu sein. Man nannte mich lediglich einen Vollidioten, Nachtwächter, wies mich an, im Straßenverkehr doch lieber die Augen aufzumachen, das Licht anzumachen oder den Beruf zu wechseln.
Zwei Kollegen allerdings – mein Erinnerungsvermögen eliminiert Negatives weitgehend, sonst wäre ich für den Beruf ungeeignet – sind mir besonders in Erinnerung. Sie gehörten beide der gleichen Abteilung an.
Der eine beantwortete Anrufe auch um halb vier Uhr Nachts immer mit einem gedehnten „Grüüüüss Dich! Wie geht es Dir?“ Um sich dann interessiert nach allem Möglichen zu erkundigen und auch zum aktuellen Anlass kompetent Auskunft zu geben. Meistens folgte dann noch die Frage „soll ich schnell vorbeikommen?“ (er wohnte in der Nähe), die man selbstverständlich dankend verneinte, solange es irgend ging.
Solche Hintergrunddienste wünsche ich allen Kolleginnen, die sich Nacht für Nacht von frustrierten, menschlich inkompetenten und zuallererst an Arbeitsvermeidung interessierten Kolleginnen beschimpfen lassen müssen und nur abwiegelnden Un-Rat finden, der ihren eigenen Überzeugungen nicht schlüssig erscheint.
Der Andere: nicht unfreundlich, aber leidend. Jedes Mal eröffnete er, ohne seinen Namen zu nennen, das Gespräch mit einem heulendende „Noi, jetzt bin i grad eigschlafe gwäse. I kann doch immer nimmer eischlafe.“ Er war nicht unfreundlich, hinterließ aber das Gefühl, man habe dem Vater einer Familie mit dem Anruf mehrere Lebensjahre genommen. Es schien moralisch kaum zu verantworten.
Die Behandlung von Patientinnen muss in Deutschland nach dem anerkannten und gesicherten Standard der wissenschaftlichen Medizin erfolgen. So wie es ein sorgfältig ausgebildeter und durchschnittlich bemühter Facharzt tun würde. Das heißt aber nicht, dass die Behandlung durch eine Fachärztin erfolgen muss. Sondern nur nach dem gleichen Standard. Dieser Standard wird als Facharztstandard bezeichnet.
Wenn also die chirurgische Weiterbildungsassistentin im 3. Ausbildungsjahr nachts allein einen Blinddarm operiert, darf sie das tun, solange der für die Organisation verantwortliche davon ausgehen kann, dass sie diese Operation ebenso gut wie ein Facharzt erledigt. Es wird nachvollziehbar davon ausgegangen, dass die Medizin Puzzlestein um Puzzlestein erlernt wird. Zu einem bestimmten Zeitpunkt hat man also in bestimmten Bereichen Facharztstandard erreicht, auch wenn das gesamte Gebiet noch nicht in dieser Weise überblickt wird.
Was aber ist mit Bereichen, in denen Bereits die Definition des Problems unklar ist und mit dem Auftreten von überraschenden oder vielleicht gar nicht bemerkten medizinischen Herausforderungen aus dem ganzen Gebiet gerechnet werden muss? Mit unbekannten Unbekannten von denen Donald Rumsfeld einst sprach, Dinge, von denen wir gar nicht wissen, dass wir sie nicht wissen.
Was ist mit der Ärztin in Weiterbildung, die im Nachtdienst für alle möglicherweise auftretenden Verschlechterungen oder Komplikationen der Patientinnen ihrer Abteilung zuständig ist? Was mit der jungen Kollegin, die in der Notaufnahme mit einer Vielfalt an Problemen weit über ihr Fachgebiet und ihren Ausbildungsstand hinaus konfrontiert werden kann? Was mit der Anfängerin in der Intensivmedizin, die nicht nur intellektuell mit einer neuen Betrachtungsweise, sondern auch im Umgang mit ungewohnter Technik und praktisch-manuellen überfordert ist?
Die rechtliche Fiktion ist die Sicherstellung des Facharztstandards während der Dienstzeiten durch einen Rufdienst, der typischerweise durch einen Fach- oder Oberarzt von zu Hause aus sichergestellt wird. Es wäre also erfordert, erst einmal das Problem zu erkennen, es dann richtig einzuordnen und im Telefongespräch so darzustellen, dass der Rufdienst seine fachärztlichen Schlüsse ziehen kann. Falls eine Anwesenheit vor Ort nötig wird, sind die Alarmzeiten bis zum Eintreffen so, dass ein wirkliches Notfallmanagement nicht in Frage kommt. Festlegungen über die Zeit bis zum Eintreffen sind umstritten und jedenfalls nicht unter einer halben Stunde zulässig.
Rufdienste sind billig. Die Vorstellung, man könne so eine fachärztliche Versorgung ersetzen, wird auch von Qualitätssicherungssystemen wie dem Medizinischen Dienst und Strukturbeschreibungen wie denen des Gemeinsamen Bundesausschusses anerkannt. So können die Krankenhausgeschäftsführungen landauf und landab wirkliche Fachärztinnen einsparen, deren Stellenanteil sich in Krankenhäusern immer weiter reduziert (sie sind teurer) und durch Ärztinnen in Weiterbildung ersetzt wird. Rufdienste gelten nämlich arbeitsrechtlich als Freizeit und sind so per Anweisung reichlich verfügbar.