Ich finde es gut, dass sich die organisierte Ärzteschaft in einem Konzeptpapier der Bundesärztekammer der patient:innengerechten sektorenübergeifenden akut- und notfallmedizinischen Versorgung annimmt.
Das Thema darf nicht Lobbyistentribunalen wie dem G-BA überlassen bleiben.
Allerdings sollte dann auch darauf geachtet werden, die eigene, ärztliche Position an Kriterien der Professionalität und ärztlichen Ethik auszurichten und nicht die von Verteilungskämpfen und Besitzstandsdenken geprägten anderweitigen Auseinandersetzungen zu spiegeln. Wenn die organisierte Ärzteschaft sich hierzu nicht verständigen will – dann sollte sie lieber Schweigen und das Geschäft den Medizinunternehmern und Kassenfinanzern überlassen.
Es sind einige wichtige Themen angesprochen, die dringend bearbeitet werden müssen: Der Reformbedarf im Bereich der Rettungsdienste, die Definition von Vorhaltekriterien, die aber nicht aus dem Gedanken der Katastrophenprävention zu begründen sind – das ist eine andere Kostenstelle –, sondern aus dem Bedarf einer sicheren Patientenversorgung. Gute Vorschläge sind da, z.B. in Bezug auf die bessere Bearbeitung sozialer und sozialpsychiatrischer Erfordernisse in der Notfallmedizin.
Wir brauchen aber nicht noch mehr Digitalisierungs- und Telemedizin-Lyrik. Selbstverständlich werden Digitalisierung und Telemedizin wichtige Elemente zukünftiger Versorgung sein. Sie werden aber nicht die Probleme beheben, die zu der für alle Beteiligten spürbaren Ineffizienz und Minderleistung der gegenwärtigen Versorgung im Notfall- und Akutbereich führen.
Es ist auch nicht hilfreich, das Argument der durch angebliche Fehlnutzung immer mehr überlasteten Notaufnahmen wiederzukäuen, ohne entweder neue Erkenntnisse zum Thema mitzuteilen, oder wenigstens eine klare Definition dessen beizusteuern, was ein Notfall sein soll, und was dementsprechend keine Fehlnutzung der klinischen Notfallmedizin wäre. Beziehungsweise wie die jeweiligen Versorgungsalternativen aussehen sollten für immobile, multimorbide, pflegeabhängige, fremdsprachliche, unversicherte Patient:innen und auch einfach für all diejenigen, die sich in unserem Gesundheitssystem nicht mehr zurechtfinden und denen es an der digitalen Kompetenz, der Weltläufigkeit und der notwendigen Chuzpe fehlt, die es oft braucht, um einen zeitnahem Termin beim Spezialisten zu bekommen, oder um gar eine Kooperation mehrerer Spezialisten zu koordinieren, wenn man kein lukratives Krankheitsbild anzubieten hat.
Ein Bekenntnis dazu wäre an der Zeit, dass der vertragsärztliche Bereich einerseits und der klinisch-notfallmedizinische Bereich andererseits unter dem Begriff des Notfalles nicht unbedingt die gleichen Patientengruppen verstehen. Ebenso die Einsicht, dass die Fehlkonstruktion der sektoralen Trennung nicht einfach durch eine apriori erfolgende Sortierung von Patient:innen zu überwinden ist – bevor diese Patient:innen überhaupt von pflegerischem oder gar ärztlichem Personal gesehen wurden. Ich empfinde die „Forderung der Ärzteschaft“ nach einer technokratischen und evidenzfernen aber obligaten Barriere in Gestalt irgendwelcher Telefontriagesysteme zwischen Hilfesuchenden und uns Ärzt:innen – eher als unärztlich und die Rede von einer „Verbindlichkeit der Zuweisungsentscheidung“ zu „Versorgungspfaden“, für die es keinerlei Evidenz gibt und die grundlegende ärztliche Verantwortlichkeiten untergraben – z.B. die der Souveränität über die Kommunikation mit dem oder der Patient:in – als falsch.
Überhaupt wäre es der ärztlichen Professionalität aus meiner Sicht geschuldet, mit einer gewissen methodischen Strenge zu arbeiten und nicht eine Behauptung wie die, dass sich „gezeigt [habe], dass sich durch eine telefonische oder telemedizinische (ärztliche) Beratung viele Behandlungsanlässe abschließend klären lassen“ einfach hinzuschreiben – und mit einer Presseerklärung der Kassenärztlichen Vereinigung zu belegen. Hierfür müsste wohl eine neue Einstufung des Evidenzgrades erfunden werden. Qualitativ hochwertige Studien zu diesem Thema sind schlicht inexistent.
Und wenn wir organisierte Ärzteschaft abschließend von „ärztlicher Qualifikation und Qualität in ärztlicher Hand“ sprechen, so muss ich mich doch wundern, wenn wir als nennenswertes Problem „überbordende Qualifikationsanforderungen“ identifizieren. (Es gibt z.B. Länder auf der Welt, wo die Facharztprüfung alle paar Jahre neu abgelegt werden muss). In der Notfall- und Akutmedizin im Krankenhaus scheint mir das Ausmaß der Überqualifikation in der Breite jedenfalls nicht besorgniserregend, von derjenigen im niedergelassenen Bereich ganz zu schweigen. Ob wirklich „alle Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis“ an der Notfall- und Akutmedizin beteiligt werden müssen? Weil die „Ärztekammern … Fortbildungen an[bieten], die eine hohe Versorgungsqualität gewährleisten“? Große Worte. Es wundert dann umso mehr, wenn der Elefant im Raum – nämlich der Facharzt für klinische Notfall- und Akutmedizin – in solch einem richtungsweisenden Papier gar nicht erst erwähnt wird.
Ach, und übrigens: Unser Ärztliches Handeln liegt gar nicht in der „Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung“. Sondern in der Verantwortung eines Jeden von uns selbst. Wir sollen uns öfter darauf besinnen.