Der Berliner CDU-Abgeordnete Lars Bocian hat eine Frage gestellt und die Gesundheitssenatorin hat geantwortet. Aus Frage und Antwort erkennt man, dass beide nicht wirklich wissen, wovon sie sprechen. Dem Betroffenen stellt sich die bange Frage, ob das Gesundheitswesen mittlerweile für politische Steuerung zu kompliziert geworden ist.
Herr Bocian fragte nach den „Wartezeiten“ in den Berliner Krankenhausnotaufnahmen (aka „Rettungsstellen“) und bekam
1. keine Antwort (von den privaten und freigemeinnützigen Trägern – man sah sich nicht zur Auskunft verpflichtet)
2. ein genervtes Augenrollen von der Charité, die fand, bei ihr sei zu 100% alles super und außerdem die Frage blöd und
3. vom kommunalen Gesundheitskonzern Vivantes einige Zahlen nebst controllermäßigem Jahresvergleich – hier wurde es besser, dort schlechter und insgesamt aber sei die Entwicklung positiv.
Wtf, denkt sich der berufsmäßige Wartezeitverursacher, soll mit dieser „Wartezeit“ eigentlich gemeint sein?
Ist das vielleicht die Zeit, in der ein Patient im Rettungswagen vor der Notaufnahme steht, oder auf der Trage mit dem NotSan an der Hand darauf wartet, durch eine Pflegekraft anhand eines Triage-Algorithmus ersteingeschätzt zu werden und dann nach einer weiteren Wartezeit seinen Arztkontakt zu bekommen? Diese Zeit wird nirgendwo gemessen, korreliert aber hypothetisch mit dem Kaffeekonsum des Rettungsdienstpersonals während der Wartezeit und der Zahl schlechter Witze vor dem Triageplatz.
Ist des vielleicht die Zeit, die vergeht, bevor von einem Patienten, der sich selbst vorstellt, dokumentarisch Notiz genommen wird, was typischerweise durch Aufruf und Aufnahme der persönlichen Daten geschieht? Das könnte geschehen, indem man wie beim Bürgeramt eine Nummer ziehen lässt und dann die Zeit bis zum Einlesen der Krankenkassenkarte misst. Meines Wissens wird diese Zeit nirgendwo in Berlin – auch sonst kenne ich kein Beispiel – erfasst. Warum nicht: Auch hier ein hübsches Beispiel, wie weltfremde Qualitätsanforderungen zur Nichtbeachtung und Sabotage durch die zu kontrollierenden Experten führen: Der G-BA hat festgelegt, die Zeit zwischen Ankunft des Patienten und Ersteinschätzung dürfe 10 Minuten nicht überschreiten. Nichterfüllung dieser Petitesse wird mit der ökonomischen Vernichtung des Hauses bedroht – nämlich durch Aberkennung der Notfallstufe und damit Verlust der (Teil-)Finanzierung der Notfallversorgung. Also wird überall peinlich vermieden, irgendwelche digitalen Spuren der Patientinnen zu produzieren, die auf deren frühere Anwesenheit hinweisen könnten. Geld statt Datentransparenz.
Oder ist das vielleicht die Wartezeit, die zwischen der Ersteinschätzung und dem Arztkontakt vergeht? Dazu muss man wissen, dass die Ersteinschätzungssysteme der klinischen Notfallmedizin Zeitvorgaben dazu machen, innerhalb welcher Zeit, die Patientinnen ärztlich gesehen werden sollen. Je kränker der Mensch, desto kürzer diese Wartezeit – grob gesagt. Die gleiche Wartezeit ist also bei Kränkeren vielleicht ein Verstoß, bei Gesünderen aber völlig in Ordnung. Hat man weniger Kranke, kann die Wartezeit schadlos länger sein. Ändert sich also die Zusammensetzung der Patientinnen einer Notaufnahme, ändert sich auch die durchschnittliche Wartezeit. Einiges weist darauf hin, dass Qualifikation und Zahl des Personals, neben der Verfügbarkeit von Betten, wesentlichen Einfluss auf die „Wartezeiten“ in Notaufnahmen haben. Je besser die Personalausstattung (ceteris paribus), desto kürzer die Arztkontaktzeiten (und auch die anderen Prozesszeiten). (Wenn man das für Berlin genauer wissen wollen würde, müsste man an die Daten der Krankenhäuser ran – aber: ja, klar, „Geschäftsgeheimnis“).
Die Wartezeit ist ein (wenn man so will: politischer) Kompromiss aus Ressourcenaufwand und medizinischer Notwendigkeit. Das weiss auch die Gesundheitssenatorin: Während der Krankenhausplan festlegt, die Personalausstattung der Notaufnahmen sei so zu bemessen, dass die von den Ersteinschätzungssystemen vorgegebenen Arztkontaktzeiten „grundsätzlich“ eingehalten werden, hat man sich stillschweigend darauf verständigt, diese Anforderung nicht zu kontrollieren. Das liegt nicht nur daran, dass man die Wahrheit nicht wissen wollte, da sie zu Kosten führen könnte, sondern auch daran, dass wir von Charles Goodhart gelernt haben „Any observed statistical regularity will tend to collapse once pressure is placed upon it for control purposes“ (eine interessante Übersicht hierzu als open source). Umso mehr, wenn es sich um den einzigen quantitativen Parameter für die Qualität der Notfallversorgung insgesamt handelt, der in diesem Dokument aufgeführt wird. Ein im Auftrag einer Vorgängerin der aktuellen Gesundheitssenatorin von der Berliner Ärztekammer erarbeiteter Katalog überprüfbarer Qualitätsindikatoren liegt leider seit Jahren ungenutzt in der Schublade. Er beruhte u.a. auf einer Bewertung internationaler Indikatoren durch Kulla und andere.
Da es sich um die öffentliche Daseinsvorsorge handelt und die Leute sowohl ein Recht darauf haben, zu wissen, wofür ihr Geld ausgegeben wird, als auch, was dabei herauskommt, wäre es doch schön, die Zulassung zur Teilnahme eines Krankenhauses an der Notfallversorgung, die sich ja durchaus bezahlt macht, zukünftig an die notwendige Datentransparenz zu knüpfen. Damit man irgendwann Informationen hat, über die man wirklich vernünftig diskutieren kann und damit die wichtigen Prozesse der parlamentarischen Demokratie nicht zu Kasperletheater werden, das wertvolle Arbeits- und Lesezeit vergeudet und sinnlose Zahlen mit irreführenden Interpretationen produziert.